sonalis Vertriebsbüro Stuttgart - Sichere Erträge dank dem EEG

Garantierte Vergütung des selbstproduzierten Solarstroms durch das Erneuerbare- Energien-Gesetz.
Das EEG garantiert Ihnen für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre eine Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde, die Sie ins öffentliche Netz leiten.

Nach Änderungen des Vermittlungsausschusses vom 27. Juni 2012 sehen die Einspeisesätze für ab April 2012 installierte Photovoltaikanlagen wie folgt aus:

Für im Zeitraum vom 1. Feburar 2013 bis 28. Feburar 2013 installierte Photovoltaikanlagen, erhalten Betreiber nachfolgende Einspeisevergütung:

Gebäude bis       10 kWp 16,80 Cent
Gebäude mit      10 - 40 kWp 15,93 Cent
Gebäude ab      40 kWp                       14,21 Cent
Gebäude ab       1.000 kWp bis 10 MWp     11,63 Cent

Vom Bundestag und -rat wurde folgende Änderung im EEG ab Januar 2013 beschlossen: Es gibt keine Vergütung mehr für Anlagen über 10 MW; zudem wird die Einspeisevergütung zunächst monatlich um 2,5% gekürzt.

| Eine Solaranlage kann auch steuerlich punkten.

Durch günstige Abschreibungsregeln zahlen Hauseigentümer auf die Gewinne ihrer Solaranlage in der Regel nicht so viel Steuern wie für eine Geldanlage, die der Abgeltungsteuer unterliegt. Anfangs sparen Sie mit der Solaranlage sogar Steuern, denn Sie können die Anlage von der Steuer absetzen. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie als „Stromproduzent“ zusätzlich zurück.

Das sonalis Vertriebsbüro Stuttgart

In unseren Büroräumlichkeiten informieren wir Sie gerne bei einer Tasse Kaffee oder Tee über alle Themen die im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien stehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Gernot Großmann
Tübinger Straße 47
72127 Kusterdingen

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